Abreise ins Ausland
Für Versicherte, die definitiv ins Ausland abreisen, bietet die freizügigkeitsstiftung pro effiziente Transaktionsdienstleistungen zu günstigen Konditionen.
Nach Eröffnung von ein bis zwei Freizügigkeitskonten und nach Erhalt der Freizügigkeitsleistung des Vorversicherers müssen folgende Formalitäten eingehalten werden:
- Beibringen der Abreisebestätigung der Einwohnergemeinde
- Schrifliche Zahlungsanweisung. (Bei verheirateteten Versicherten ist die beglaubigte Unterschrift des Ehepartners notwendig.)
Anschliessend wird das Freizügigkeitsguthaben umgehend gemäss Ihren Instruktionen überwiesen. Gerne informieren wir Sie über weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung.
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freizügigkeitsstiftung pro
6431 Schwyz
Tel. 041 817 70 00

