Abreise ins Ausland

Für Versicherte, die definitiv ins Ausland abreisen, bietet die freizügigkeitsstiftung pro effiziente Transaktionsdienstleistungen zu günstigen Konditionen.
Nach Eröffnung von ein bis zwei Freizügigkeitskonten und nach Erhalt der Freizügigkeitsleistung des Vorversicherers müssen folgende Formalitäten eingehalten werden:

  • Beibringen der Abreisebestätigung der Einwohnergemeinde
  • Schrifliche Zahlungsanweisung. (Bei verheirateteten Versicherten ist die beglaubigte Unterschrift des Ehepartners notwendig.)

Anschliessend wird das Freizügigkeitsguthaben umgehend gemäss Ihren Instruktionen überwiesen. Gerne informieren wir Sie über weitere Möglichkeiten zur Steueroptimierung.


Berechnung der Quellensteuer auf Vorsorgekapitalien im Kanton Schwyz

Ihr Freizügigkeitsguthaben
Kontoführungsgebühren pro angebrochenes Jahr
-25
(fix)
Kontosaldierung
-25
(fix)
Gebühren infolge definitiver Abreise ins Ausland (einmalig pro Konto)
-500
(fix)
Nettobetrag
0
 
Quellensteuer
-0
 
Guthaben nach Quellensteuer
0